Willkommen
Viele Menschen werden vom Eintritt eines Sterbefalles völlig überrascht und stehen unvorbereitet vor einem schweren Weg.
Bei jedem einzelnen Trauerfall gehen wir in der Beratung kompetent auf die unterschiedlichen persönlichen Erfordernisse der Trauernden ein. Der persönliche Kontakt ist für uns sehr wichtig. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
Leistungen
- Umfassende und pietätvolle Beratung in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause
- Erledigung sämtlicher Formalitäten und Überführungsdokumente
- Behördengang und Benachrichtigungen
- Festlegung und Koordination aller Termine
- Bestellung von Blumenschmuck und Trauerdekoration Ihrer Wahl
- Organisation und Gestaltung der Trauerfeier
- Erstellung und Anfertigung von Trauerdrucksachen (Parten, Andenkenbilder, Dankeskarten)
- Entwurf und Schaltung von Todesanzeigen, Danksagungen, Anteilnahmen und Jahrestagen in allen Zeitungen
- Überführungen von und nach allen Orten des In- und Auslandes
- Begleitung und Betreuung während der Trauerfeier
- Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Aufbahrung im Haus und in der Kapelle
- Vermittlung von Steinmetzarbeiten
- 365 Tage 24 Stunden Erreichbarkeit
- Ansprechpartner auch über die Zeit der Trauerfeier hinaus
Bestattungen
Es gibt eine Reihe von verschiedenen Bestattungsarten, zu den klassischen zählen sicherlich die Erdbestattung, die Feuerbestattung sowie eine Seebestattung. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren alternative bzw. erweiternde Bestattungsformen gefunden, die jedoch nicht in allen Regionen verwirklicht werden können. Grundsätzlich wird die Wahl der Bestattungsart bestimmt durch persönliche Überzeugungen, religiöse Motive und Lebenseinstellungen.
Auch die finanziellen Umstände spielen hierbei eine Rolle. Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die von ihm gewünschte Form der Bestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Erdbestattung
Eine der wohl geläufigsten Bestattungsarten in Südtirol ist die Erdbestattung.
Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
Es kann grundsätzlich zwischen einem Einzel- oder Familiengrab entschieden werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstätte vorgenommen werden. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung, auch Einäscherung, Kremierung oder Kremation genannt, wird der Verstorbene verbrannt (feuerbestattet) und anstelle eines Sarges wird eine Urne beigesetzt. Die Beisetzung der Urne kann in einem Erdgrab, in einem Urnengrab bzw. in einer Urnennische erfolgen.
Bei der Feuerbestattung kann die Urne auf Wunsch des Verstorbenen privat aufbewahrt werden oder auch verstreut werden. Der Wunsch der Verstreuung muß jedoch ausschließlich vom Verstorbenen selbst zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt werden.
Der Wille feuerbestattet zu werden, kann von der betroffenen Person zu Lebzeiten auf verschiedene Arten ausgedrückt werden:
a) durch eine persönlich unterschriebene Willenserklärung vor dem Standesamt der Wohnsitzgemeinde
b) durch eine kostenlose Mitgliedschaft bei der Vereinigung FUNERAS
c) durch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der Vereinigung SOCREM
d) durch eine testamentarische Verfügung
Die kostenlose Mitgliedschaft bei der Vereinigung FUNERAS kann unbürokratisch bei der Firma TONEZZER nach Vorlage einer Kopie des Personalausweises und einer gültigen Steuernummer beantragt werden. Die Wohnsitzgemeinde wird anschließend automatisch über die Willensäußerung der betreffenden Person informiert. Die Willensäußerung gilt auf Lebzeiten, kann jedoch jederzeit abgeändert, erweitert bzw. annuliert werden.
Besteht keine ausdrücklich auf die verstorbene Person zurückzuführende Willensäußerung, so kann der Ehepartner bzw. die Mehrzahl der nächsten Angehörigen die Feuerbestattung beantragen. Allerdings kann in diesem Fall die Urne mit der Asche nur in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Vielfach ist die Bevölkerung der Meinung, dass das Bestattungsritual bei einer Feuerbestattung nicht nach traditioneller Art abgehalten werden kann. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bis auf das Ablassen des Sarges im geöffneten Grab, ändert sich bei der Feuerbestattung gegebenüber der Erdbestattung nichts. Auch bei einer Kremation wird der Verstorbene bis zur Feuerbestattung in einem Holzsarg aufgebahrt, anschließend an die Begräbnisfeier mit dem Holzsarg ins Krematorium gebracht und mit dem Sarg in den Kremationsofen gegeben.
Die Entscheidung für eine Kremation kann verschiedene Gründe haben.
- Persönliche Beweggründe des Verstorbenen z.B. Würmerphobien u.d.g.
- Hygienische Beweggründe
- Platzgründe, der Großteil unserer Friedhöfe befindet sich in den Dorfzentren ohne Möglichkeit einer Erweiterung
In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie über alle Möglichkeiten und stehen Ihnen bei Ihrer Entscheidung beratend zur Seite.
Traueranzeigen
Die Traueranzeigen werden von www.trauerhilfe.it zur Verfügung gestellt.